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Revision von Grundfreiheiten vom 16.07.2009 - 17:05
Grundfreiheiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für die vom EG-Vertrag den Marktbürgern eingeräumten Grundrechte, meist mit unmittelbarer Wirkung und Anwendungsvorrang vor jedem entgegenstehenden nationalen Recht ausgestattet. Grundfreiheiten sind nach gegenwärtigem Stand der Entwicklung Warenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit der Unternehmer, Dienstleistungsfreiheit und Aufenthaltsrecht.
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