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Grundgehalt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Gehaltsbestandteil, der unabhängig von der konkreten Wirtschaftssituation oder der Leistung des Mitarbeiters gezahlt wird. Es handelt sich um eine fixe Summe, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer regelmäßig zum vereinbarten Zahlungstermin zu entrichten hat. Zusätzlich zum Grundgehalt können Sonderzahlungen und Prämien an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Das Grundentgelt ergibt sich meist aus den Anforderungen einer Arbeitsstelle und wird im Tarifrecht über Entgeltgruppen konkretisiert.
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