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Gruppierungsplan

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Teil der 1969 eingeführten neuen Systematik der öffentlichen Haushaltspläne (Haushaltssystematik) neben dem Funktionenplan. Der Gruppierungsplan gliedert die Einnahmen und Ausgaben einzelner Titel nach ökonomischen Gesichtspunkten; eine Gruppierungskennziffer ermöglicht es, jeden Ansatz im Haushaltsplan dem Gruppierungsplan zuzuweisen.

    2. Gliederungskennziffern: 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben; 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen; 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke; 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, bes. Finanzierungseinnahmen; 4 Personalausgaben; 5 sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen etc., Ausgaben für Schuldendienst; 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke; 7 Baumaßnahmen; 8 sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen; 9 bes.  Finanzierungsausgaben.

    3. Von bes. Bedeutung für die volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion: nach den Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ist es möglich, den Haushalt z.B. nach seinen konjunkturellen Impulsen bzw. allgemein nach seinen Wirkungen auf volkswirtschaftliche Aggregate hin zu untersuchen.

    Vgl. auch Gruppierungsübersicht.

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