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Handelsgewinn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Außenhandelsgewinn; Begriff der realen Außenwirtschaftstheorie: Gesamtheit der Vorteile, die die Handel treibenden Länder durch Freihandel realisieren.

    1. Statischer Handelsgewinn: zu unterscheiden: a) Tauschgewinn: ergibt sich schon durch die internationale Angleichung der Preise gehandelter Güter; daraus folgt die Wohlfahrtssteigerung durch Angleichung der Grenznutzen bei der Verwendung der betreffenden Güter.
    b) Spezialisierungsgewinn: ergibt sich über den Tauschgewinn hinaus, indem infolge der Preisverschiebungen die Produktionsstruktur in effizientere Verwendungen gelenkt wird, d. h. die Produktionsstruktur sich ändert. Das Ergebnis derartiger Reallokationsprozesse wird auch als „relatives Maximum der Produktion” bezeichnet. Wird über die nationale Mobilität der Produktionsfaktoren hinaus auch noch die internationale Mobilität zugelassen (gemeinsamer Markt), tritt eine weitere Änderung der Produktionsstruktur ein, man spricht dann von „absolutem Maximum der Produktion”.

    2. Dynamischer Handelsgewinn: Weitere Handelsvorteile, und zwar v. a.:
    (1) Technologietransfer;
    (2) Einfuhr von benötigten, aber im betreffenden Land nicht produzier- bzw. verfügbaren Gütern;
    (3) Intensivierung des Wettbewerbs durch Öffnung der eigenen Märkte für die ausländische Konkurrenz;
    (4) bessere Nutzung der Größenvorteile (Economies of Scale) durch Ausweitung der Märkte;
    (5) Beschleunigung des Wirtschaftswachstums durch steigende Kapitalbildung;
    (6) Mobilisierung brachliegender Ressourcen bzw. nicht genutzter Produktionskapazitäten durch Ausdehnung der Nachfrage (Vent-for-Surplus-Theorie).

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