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Handelskorporationen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Interessenvertretungen des Handels, die einerseits bei der Formulierung von Gesetzesvorlagen mitwirken, in vielfältiger Weise als Lobbyisten tätig sind und intern die Interessen ihrer Mitglieder zu koordinieren haben. Aufgrund grundlegender Interessenkonflikte gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Handelskorporationen: Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) mit seinen Landes- und Regionalorganisationen, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG), als Zusammenschluss von 16 Landesarbeitsgemeinschaften und -verbänden, Bundesverband der Filialbetriebe und SB-Warenhäuser e.V. (BFS), Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA), Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (BVH), Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE), Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV). Versuche der Interessenkoordinierung in übergeordneten Verbänden sind der „Rat des Deutschen Handels” sowie die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH). Hinzu kommen als Interessenvertretungen die jeweiligen Abteilungen in den Industrie- und Handelskammern, den Arbeitgeberverbänden des Handels sowie der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV). Alle diese Institutionen veröffentlichen laufend Daten aus dem Kreis ihrer Mitglieder (Handelsstatistik).

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