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Hartz-Gesetze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesetze zur Umsetzung des Berichts der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” (Hartz-Kommission).

    Erstes Hartz-Gesetz (Hartz I): in Kraft getreten am 1.1.2003; Regelungen und Maßnahmen zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Schaffung neuer Arbeitsplätze, v.a. Schaffung sog. Personal-Service-Agenturen (Personal-Service-Agentur), Liberalisierung der Arbeitnehmerüberlassung und Förderung Älterer.

    Zweites Hartz-Gesetz (Hartz II): ebenfalls in Kraft getreten am 1.1.2003; Regelung von Existenzgründungszuschüssen („Ich-AGs”) (Gründungszuschuss) und Mini-Jobs sowie Nennung wichtiger Voraussetzungen für die Errichtung von Jobcentern.

    Drittes Hartz-Gesetz (Hartz III): in Kraft getreten am 1.1.2004; regelt den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit in einen kundenorientierten und leistungsfähigen Dienstleister (Bundesagentur für Arbeit); Vereinfachung des Leistungs- und Förderungsrechts der Arbeitslosenversicherung; Vereinfachung des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente (u.a. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Zusammenfassung von Eingliederungszuschüssen).

    Viertes Hartz-Gesetz (Hartz IV): in Kraft getreten am 1.7.2004; regelt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II) zum 1.1.2005.

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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