Direkt zum Inhalt

Hauptamtlicher

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unter Hauptamtlichen (engl.: „Professionals“; „Managers“) versteht man Personen, die als angestellte Mitarbeiter oder Manager in Führungspositionen zu einem adäquaten Gehalt, in der Regel in einem Angestelltenverhältnis, arbeiten.

    2. Merkmal: Hauptamtliche können sowohl auf strategischer Führungsebene (Geschäftsführung) als auch auf operativer Ebene Aufgaben übernehmen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com