Hauptamtlicher
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Unter Hauptamtlichen (engl.: „Professionals“; „Managers“) versteht man Personen, die als angestellte Mitarbeiter oder Manager in Führungspositionen zu einem adäquaten Gehalt, i.d.R. in einem Angestelltenverhältnis, arbeiten.
2. Merkmal: Hauptamtliche können sowohl auf strategischer Führungsebene (Geschäftsführung) als auch auf operativer Ebene Aufgaben übernehmen.
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