Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Hauptamtlicher vom 19.02.2018 - 15:01
Hauptamtlicher
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Unter Hauptamtlichen (engl.: „Professionals“; „Managers“) versteht man Personen, die als angestellte Mitarbeiter oder Manager in Führungspositionen zu einem adäquaten Gehalt, i.d.R. in einem Angestelltenverhältnis, arbeiten.
2. Merkmal: Hauptamtliche können sowohl auf strategischer Führungsebene (Geschäftsführung) als auch auf operativer Ebene Aufgaben übernehmen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon