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Hauptamtlicher

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unter Hauptamtlichen (engl.: „Professionals“; „Managers“) versteht man Personen, die als angestellte Mitarbeiter oder Manager in Führungspositionen zu einem adäquaten Gehalt, i.d.R. in einem Angestelltenverhältnis, arbeiten.

    2. Merkmal: Hauptamtliche können sowohl auf strategischer Führungsebene (Geschäftsführung) als auch auf operativer Ebene Aufgaben übernehmen.

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