Zitierfähige Version
- Revision von Hausgehilfin vom 19.02.2018 - 17:05
- Revision von Hausgehilfin vom 14.12.2017 - 17:44
- Revision von Hausgehilfin vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Hausgehilfin vom 28.02.2013 - 14:29
- Revision von Hausgehilfin vom 15.04.2010 - 09:48
- Revision von Hausgehilfin vom 26.02.2010 - 08:33
- Revision von Hausgehilfin vom 17.09.2009 - 13:32
- Revision von Hausgehilfin vom 17.07.2009 - 11:55
Hausgehilfin
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Begriff:
Hausangestellte; Arbeitnehmerin, die Hausarbeit gegen Entgelt leistet und i.d.R. zum Haushalt ihres Arbeitgebers gehört.
Anders: Haushaltshilfe.
II. Arbeitsrecht:
III. Steuerrecht:
Der Lohn der Hausgehilfin ist steuerpflichtig (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), wenn das Arbeitsverhältnis nicht als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis behandelt und der Lohn vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird.
Der Arbeitgeber kann für die Kosten einer Hausgehilfin die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse nutzen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon