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Hausgehilfin

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Arbeitsrecht
    3. Steuerrecht

    Begriff

    Hausangestellte; Arbeitnehmerin, die Hausarbeit gegen Entgelt leistet und i.d.R. zum Haushalt ihres Arbeitgebers gehört.

    Anders: Haushaltshilfe.

    Arbeitsrecht

    Mutterschutz.

    Steuerrecht

    Der Lohn der Hausgehilfin ist steuerpflichtig (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), wenn das Arbeitsverhältnis nicht als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis behandelt und der Lohn vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird.

    Der Arbeitgeber kann für die Kosten einer Hausgehilfin die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse nutzen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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