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Höchstarbeitsbedingungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tarifbedingungen als Höchstbedingungen; unzulässig nach dem in § 4 III TVG niedergelegten Günstigkeitsprinzip. Den Parteien des einzelnen Arbeitsvertrages muss eine Vergütung nach Leistung durch übertarifliche Zulagen (übertarifliche Bezahlung) gestattet sein.

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