Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Holschuld vom 12.10.2009 - 12:03
- Revision von Holschuld vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Holschuld vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Holschuld vom 28.02.2013 - 15:02
- Revision von Holschuld vom 01.04.2010 - 09:41
- Revision von Holschuld vom 12.10.2009 - 12:03
- Revision von Holschuld vom 27.08.2009 - 08:52
- Revision von Holschuld vom 14.05.2008 - 10:26
Holschuld
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuld, bei der Erfüllungsort der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Schuldners ist, der auch nicht zur Versendung verpflichtet ist.
Anders: Schickschuld, Bringschuld.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon