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Hotellerie

Definition: Was ist "Hotellerie"?

Kernstück des Beherbergungsgewerbes, auch traditionelle oder klassische Hotellerie genannt. Stellt die funktionale Ganzheit der Einrichtungen dar, die den komplexen Bedarf von Touristen nach Beherbergungs-, Bewirtungs- und Komplementärleistungen während ihres Aufenthaltes am Tourismusort gegen Entgelt decken. Von der Hotellerie ist die Parahotellerie abzugrenzen, deren Einrichtungen ergänzend zur traditionellen Hotellerie vor allem den Bedarf nach Beherbergungsleistungen decken. Bewirtungsleistungen sind i.d.R. eingeschränkt bzw. fehlen ganz, ebenso Komplementärleistungen.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kernstück des Beherbergungsgewerbes, auch traditionelle oder klassische Hotellerie genannt. Stellt die funktionale Ganzheit der Einrichtungen dar, die den komplexen Bedarf von Touristen nach Beherbergungs-, Bewirtungs- und Komplementärleistungen während ihres Aufenthaltes am Tourismusort gegen Entgelt decken. Die Hotellerie und die Parahotellerie sind Bestandteil des Beherbergungsgewerbes. Das Beherbergungsgewerbe ist Teil des Gastgewerbes, das aus Beherbergungsgewerbe und Gaststättengewerbe bzw. Gastronomie besteht.

    2. Merkmal: Nach der amtlichen Statistik wird die Hotellerie in Deutschland und in vielen anderen Ländern nach den Betriebsarten Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Hotels garnis differenziert.

    3. Abgrenzung: Zwar zählt die Parahotellerie, auch als ergänzende oder zusätzliche Hotellerie bezeichnet, zum Beherbergungsgewerbe, jedoch werden unter Parahotellerie jene Einrichtungen subsumiert, deren Einrichtungen vor allem den Bedarf nach Beherbergungsleistungen decken. Bewirtungsleistungen sind i.d.R. eingeschränkt bzw. fehlen ganz, ebenso Komplementärleistungen.

    4. Rechtliche Aspekte der Hotellerie: Von der Vielzahl rechtlicher Bestimmungen sind a) aus Sicht des Gastes Gastaufnahmeverträge, insbesondere der Beherbergungs- und der Bewirtungsvertrag zu nennen.

    b) Aus Sicht des Hoteliers können zum Betreiben eines Hotels v.a. Pacht- oder Managementverträge relevant sein. Darüber hinaus besteht für den Hotelier die Möglichkeit, sich einer Kooperation oder einem Franchisesystem anzuschließen.

    5. Gliederungskriterien für die Hotellerie: Das Beherbergungsgewerbe, unterteilt in Hotellerie und Parahotellerie, lässt sich bspw. nach spezifischen Kriterien untergliedern, s. Tabelle.




    6. Struktur der Hotellerie in Deutschland: Ca. 65 Prozent der rund 54.000 Betriebe im Beherbergungsgewerbe werden der Hotellerie i.w.S. und 35 Prozent der Parahotellerie zugerechnet. Jeder vierte Betrieb im Beherbergungsgewerbe ist ein Hotel (ca. 13.600 Betriebe) mit ca. 1 Mio. Betten von insgesamt rd. 3,5 Mio. Betten (inkl. Campingplätze) im Beherbergungsgewerbe. Der dt. Hotelmarkt unterteilt sich in die Individualhotellerie und Kettenhotellerie; letztere haben gemessen an der Zimmeranzahl einen Anteil von 40% mit steigender Tendenz.

    7. Probleme der Hotellerie: Aufgrund des Dienstleistungscharakters und der daraus resultierenden Nichtspeicherbarkeit der Hotelleistung sowie der in der Hotellerie vielfach vorzufindenden Saisonalität sind entsprechend große betriebliche Kapazitäten notwendig. Bei mangelnder Auslastung können sich hieraus existenzbedrohende Leerkosten ergeben. Verschärft wird diese Situation durch die Standortgebundenheit der Leistungserstellung.

    8. Folgerungen: Den hotellerieimmanenten Kapazitätsproblemen ist mittels einer Vielzahl zu nutzender Vertriebswege zu begegnen, so bspw. Beteiligung an Computer-Reservierungs-Systemen, die Präsentation und Buchbarkeit via Internet, der Zusammenschluss in vertriebspolitischen Marketingkooperationen und nicht zuletzt der effizient zu gestaltende persönliche Verkauf.

    Vgl. hierzu auch Hotelreservierungsvertrag.

    9. Aktuelle Entwicklungen: anhaltender Trend zu Konzentrationen in der Hotellerie verbunden mit gezielten Maßnahmen der Qualitätssicherung im Leistungsangebot und mit dem differenzierten Anwenden preispolitischer Instrumente.

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