Zitierfähige Version
- Revision von Hotellerie vom 19.02.2018 - 14:57
- Revision von Hotellerie vom 09.12.2013 - 10:20
- Revision von Hotellerie vom 05.07.2013 - 15:53
- Revision von Hotellerie vom 10.06.2013 - 09:37
- Revision von Hotellerie vom 27.02.2013 - 12:08
- Revision von Hotellerie vom 09.01.2013 - 15:13
- Revision von Hotellerie vom 19.01.2011 - 11:33
- Revision von Hotellerie vom 10.05.2010 - 15:31
- Revision von Hotellerie vom 07.04.2010 - 09:33
- Revision von Hotellerie vom 27.07.2009 - 13:42
Hotellerie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
traditionelle oder klassische Hotellerie; 1. Begriff: Hotellerie steht für jede Form von gewerblich betriebenen Beherbergungsformen, die als funktionale Einheit Beherbergungs-, Bewirtungs- und Komplementärleistungen anbieten.
2. Merkmal: Nach der amtlichen Statistik wird die Hotellerie in Deutschland und in vielen anderen Ländern nach den Betreibsarten Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Hotels garnis, u.a. differenziert; sie alle können gleichzeitig mehr als acht Gäste beherbergen und verpflegen.
3. Abgrenzung: Zwar zählt die Parahotellerie, auch als ergänzende oder zusätzliche Hotellerie bezeichnet, zum Beherbergungsgewerbe, jedoch werden unter Parahotellerie jene Institutionen subsumiert, die lediglich Teilleistungen anbieten.
4. Rechtliche Aspekte der Hotellerie: Von der Vielzahl rechtlicher Bestimmungen sind a) aus Sicht des Gastes Gastaufnahmeverträge , insbesondere der Beherbergungs- und der Bewirtungsvertrag zu nennen.
b) Aus Sicht des Hotelliers können zum Betreiben eines Hotels v.a. Pacht-, Miet- und/oder Managementverträge relevant sein.
5. Gliederungskriterien für die Hotellerie: Das Beherbergungsgewerbe, unterteilt in Hotellerie und Parahotellerie, lässt sich bspw. nach spezifischen Kriterien gliedern in die in der Tabelle genannten Punkte.
6. Struktur der Hotellerie in Deutschland: Ca. 65 Prozent der rund 53.270 Betriebe im Beherbergungsgewerbe werden der Hotellerie i.w.S. und 35 Prozent der Parahotellerie zugerechnet. Jeder vierte Betrieb im Beherbergungsgewerbe ist ein Hotel (ca. 13.350 Betriebe) mit ca. 1 Mio. Betten von insgesamt rd. 2,6 Mio. Betten im Beherbergungsgewerbe. Der dt. Hotelmarkt unterteilt sich in die Individualhotellerie und Kettenhotellerie; letztere haben gemessen an der Zimmeranzahl einen hälftigen Anteil mit generell steigender Tendenz.
7. Probleme der Hotellerie: Aufgrund des Dienstleistungscharakters und der daraus resultierenden Nichtspeicherbarkeit der Hotelleistung sowie der in der Hotellerie vielfach vorzuffindenden Saisonalität sind hohe betriebliche Kapazitäten notwendig. Bei mangelnder Auslastung können sich hieraus existenzbedrohende Leerkosten ergeben. Verschärft wird diese Situation durch die Standortgebundenheit der Leistungserstellung.
8. Folgerungen: Den hotellerieimmanenten Kapazitätsproblemen ist mittels einer Vielzahl zu nutzender Vertriebswege zu begegnen, so bspw. Beteiligung an Computer-Reservierungs-Systemen, die Präsentation und Buchbarkeit via Internet, der Zusammenschluss in vertriebspolitischen Marketingkooperationen und nicht zuletzt der effizient zu gestaltende persönliche Verkauf.
Vgl. hierzu auch Hotelreservierungsvertrag.
9. Aktuelle Entwicklungen: anhaltender Trend zu Konzentrationen in der Hotellerie verbunden mit gezielten Maßnahmen der Qualitätssicherung im Leistungsangebot und mit dem differenzierten Anwenden preispolitischer Instrumente.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon