Parahotellerie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: stellt die funktionale Ganzheit der Einrichtungen dar, die ergänzend zur traditionellen Hotellerie v.a. den Bedarf nach Beherbergungsleistungen decken.
2. Merkmale: Bewirtungsleistungen sind eingeschränkt bzw. fehlen ganz, ebenso Komplementärleistungen. Hierzu zählen: Privatquartiere (Ferienhäuser und -wohnungen, Privatzimmer), Zelt- und Wohnwagenplätze, Gruppenunterkünfte (Touristen- und Massenlager, Vereins- und Clubhäuser, Berg- und Schutzhütten usw.), Jugendherbergen und Pfadfinderheime, Kurkrankenhäuser, Kurkliniken/Sanatorien.
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