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Hypothekarkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hypothekendarlehen, langfristiger Kredit, der zur Finanzierung von Immobilien, Schiffen oder Flugzeugen verwendet und durch die Eintragung einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld ins Grundbuch besichert wird. In Abgrenzung zu den Pfandrechten an beweglichen Sachen, Forderungen und Rechten werden diese auch als Grundpfandrechte bezeichnet. Während früher eine Absicherung durch Hypotheken üblich war, sind diese in der heutigen Praxis bedeutungslos. Heute erfolgt die Besicherung i.d.R. über Grundschulden. Dennoch wird der Begriff des Hypothekarkredits weiter verwendet.

    Hypothekarkredite gehören zu den Realkrediten (Ggs. Personalkredit). Ist der Kreditnehmer eine Privatperson, so finden die Regelungen zu Verbraucherkrediten Anwendung (§§ 491 - 512 BGB, insbes. § 503 BGB - einige Ausnahmen für Immobiliendarlehensverträge).

    Auch in anderen Ländern ist der Begriff des Hypothekarkredits üblich, wobei sich die Vergabe, Besicherung und Eintragung ins Grundbuch zur deutschen Praxis unterscheiden. Zur Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes gibt es daher seit langem Bestrebungen, einheitliche Standards zu entwickeln. So wurde von der Europäischen Kommission bereits 2011 eine Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträge vorgeschlagen, die allerdings noch nicht umgesetzt wurde (Stand: 2013).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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