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Revision von IDA vom 19.02.2018 - 16:02

IDA

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für International Development Association, Internationale Entwicklungsorganisation.

    Sitz: Washington, D.C., 1960 gegründet als Tochtergesellschaft der IBRD; Sonderorganisation der UN.

    Zielsetzung: Identisch mit denen der IBRD; sie gewährt Kredite jedoch an ärmere Länder zu Vorzugskonditionen. Sie unterstützt derzeit mehr als 900 Projekte.

    Organe: Identisch mit denen der IBRD (Personalunion).

    Aktivitäten: Finanzierung von Entwicklungsprojekten unter wesentlich günstigeren Bedingungen: Laufzeit i.d.R. 50 Jahre, Beginn der Tilgung nach zehn Jahren, Rückzahlung auch in eigener Währung möglich. Zinslose Kredite (Bearbeitungsgebühr 0,75 Prozent der Kreditsumme). IDA-Kredite werden an Länder vergeben, die folgenden drei Bedingungen genügen:
    (1) BNE pro Kopf unter 1095 US-Dollar;
    (2) kein Zugang zu internationalen Kreditmärkten;
    (3) Umsetzung angemessener und stabilitäts- und wachstumsorientierter Politikmaßnahmen.

    Finanzierung: IDA finanziert sich nicht auf den Kapitalmärkten, sondern aus Mitgliedsbeiträgen und Gewinnüberweisungen der IBRD sowie Kreditrückzahlungen. Die letzte Wiederauffüllung von IDA (Dezember 2007) erbrachte 16,5 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR). Nach Großbritannien, der USA und Japan ist die Bundesrepublik Deutschland der viertgrößte Beitragszahler.

    Vgl. auch Weltbankgruppe.

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