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Revision von Immissionsschutzbeauftragter vom 19.10.2017 - 16:14
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Immissionsschutzbeauftragter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen zu bestellender Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz.
Gesetzliche Regelung: §§ 53–58 BImSchG und VO über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BimSchV) vom 30.7.1993 (BGBl. I 1433) m.spät.Änd.
Vgl. auch Störfallbeauftragter.
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