Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Immissionsschutzbeauftragter vom 19.02.2018 - 16:20
- Revision von Immissionsschutzbeauftragter vom 08.06.2009 - 10:54
- Revision von Immissionsschutzbeauftragter vom 24.09.2010 - 13:52
- Revision von Immissionsschutzbeauftragter vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Immissionsschutzbeauftragter vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Immissionsschutzbeauftragter vom 19.02.2018 - 16:20
Immissionsschutzbeauftragter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen zu bestellender Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz.
Gesetzliche Regelung: §§ 53–58 BImSchG und VO über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BimSchV) vom 30.7.1993 (BGBl. I 1433) m.spät.Änd.
Vgl. auch Störfallbeauftragter.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon