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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
alle Waren- und Dienstleistungsumsätze mit Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz (Wohnsitz) außerhalb Deutschlands haben. Aus Sicht des Zollrechts alle Einfuhren in das Zollgebiet der EG.– Vgl. auch Einfuhr.
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