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Improvisation

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die vorübergehende Regelung einer begrenzten Anzahl von Teilhandlungen im Rahmen der arbeitsteiligen (Arbeitsteilung) Aufgabenerfüllung der Unternehmung. I. d. R. Anwendung, wenn sich ständig ändernde Situationsbedingungen keine dauerhafte Lösung ermöglichen.

    Gegensatz:
    (1) Die dauerhaft und umfassend angelegte Organisation (instrumentaler Organisationsbegriff);
    (2) die einzelfallbezogene Disposition.

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