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indirekte Abschreibung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    passive Abschreibung; Buchungstechnik der Abschreibungsverrechnung, bei der das abzuschreibende Anlagegut in der Buchführung und Bilanz gleichbleibend mit den vollen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erscheint. Die Abschreibung wird auf einem Konto für Wertberichtigung passiviert, und zwar durch die Buchung: Abschreibungskonto an Wertberichtigungen. Seit Inkrafttreten des HGB 1985 ist zumindest für Kapitalgesellschaften der Ausweis von Wertberichtigungen dieser Art in der Bilanz nicht mehr gestattet.

    Gegensatz: direkte Abschreibung.

    Die entsprechenden Werte sind jedoch aus dem Anlagengitter ersichtlich.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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