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Inkassovollmacht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine zur Einziehung von Forderungen berechtigende Vollmacht. Handlungsreisende und Handelsvertreter sind ohne bes. Inkassovollmacht nicht befugt, Zahlungsfristen zu gewähren oder Zahlungen entgegenzunehmen (§ 55 HGB).
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