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IWF-Interimsausschuss
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1974 vom Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) eingesetzter Beratungsausschuss zur Überwachung und Weiterentwicklung der internationalen Währungsordnung. Seine zuletzt 24 Mitglieder setzten sich aus den IWF-Gouverneuren derjenigen Mitgliedsländer zusammen, die auch Exekutivdirektoren des IWF stellen.
Tätigkeiten: Der IWF-Interimsausschuss löste im Herbst 1974 den Zwanzigerausschuss auf, der beauftragt wurde, grundlegende Reformen des Weltwährungssystems vorzubereiten. Scheitern der Reformvorschläge führten zum IWF-Interimsausschuss, der keine formellen Entscheidungsbefugnisse hat. Trotz Beraterfunktion hat er im Laufe der Zeit ein solches politisches Gewicht erhalten, dass er praktisch die Rolle eines Leitungsgremiums im IWF übernahm. Der IWF-Interimsausschuss kann in einen Rat auf Ministerebene umgewandelt werden, der dann Beschlussvollmachten hätte, wenn der Gouverneursrat mit 85 Prozent aller Stimmen dies beschließt. Der IWF-Interimsausschuss hat verantwortlich an der zweiten Änderung des IWF-Abkommens mitgewirkt, die zur Anpassung nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems notwendig wurde.
Seit April 2000 setzt der Interimsausschuss seine Arbeit unter der neuen Bezeichnung International Monetary and Finance Committee (IMFC) fort.
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