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Jahresrohmiete
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff des Bewertungsgesetzes: der Faktor zur Ermittlung des Ertragswerts im Ertragswertverfahren für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser. Jahresrohmiete ist das gesamte Entgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Bestimmungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben (§ 79 BewG).
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