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Revision von Judikative vom 25.02.2013 - 17:26
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die rechtsprechende Gewalt. Sie ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt (Art. 92 GG).
Vgl. auch Gewaltenteilung.
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