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Revision von Judikative vom 08.06.2009 - 10:42

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    die rechtsprechende Gewalt. Sie ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt (Art. 92 GG).

    Vgl. auch Gewaltenteilung.

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