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Kannkaufmann

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Jemand, der erst durch Eintragung ins Handelsregister (Handelsregistereintragung) die Kaufmannseigenschaft erlangt. Zu den Kannkaufleuten gehören Kleingewerbetreibende, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind (§ 2 HGB), sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 3 HGB).

    Löschung: Ist Eintragung ins Handelsregister erfolgt, so ist Löschung nur nach den allg.  Vorschriften möglich, erforderlich also z.B. Geschäftsaufgabe oder Herabsinken zum Kleinbetrieb.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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