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kapitalgedeckte Zusatzversorgung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusätzliche Altersversorgung auf Basis des Kapitaldeckungsverfahren. Dem deutschen Rentensystem liegt ein Drei-Schichten-Modell zugrunde. Die erste Schicht bildet die Basisversorgung; dazu zählt die  gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die nach dem Umlageverfahren finanziert wird. Im Unterschied dazu wird bei der zusätzlichen Altersvorsorge i.d.R. für jeden Sparer individuell sein Kapital gebildet. Sie ergänzt als zweite Schicht die Basisversorgung (erste Schicht) und die private Vorsorge (dritte Schicht). Im Einzelnen umfasst die kapitalgedeckte Zusatzversorgung die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die steuerlich geförderte private Zusatzvorsorge ( Riester-Rente). In der kapitalgedeckten Zusatzversorgung gilt die  nachgelagerte Besteuerung.

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