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Kartellverträge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verträge, durch die sich rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleibende Unternehmen inbesondere zum Zwecke der Marktbeeinflussung zu einem Kartell zusammenschließen.
Vgl. auch Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht.
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