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Revision von Kauf auf Probe vom 08.06.2009 - 11:28
Kauf auf Probe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abschluss eines Kaufvertrags unter der Bedingung, dass der Käufer die Ware billigt. Einzelheiten in §§ 454, 455 BGB.
Anders: Kauf zur Probe, Kauf nach Probe.
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