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Kauf auf Probe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abschluss eines Kaufvertrags unter der Bedingung, dass der Käufer die Ware billigt. Einzelheiten in §§ 454, 455 BGB.

    Anders: Kauf zur Probe, Kauf nach Probe.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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