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Kommanditvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesellschaftsvertrag, mit dem eine Kommanditgesellschaft errichtet wird. Der Kommanditvertrag muss die Höhe der Einlage bestimmen, zumal diese für die Eintragung im Handelsregister erforderlich ist.

    Vgl. auch Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditist.

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