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Konditionalität

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Conditionality; Bezeichnung für die Bedingungen und wirtschaftspolitischen Auflagen, zu denen der IWF Kredite an seine Mitglieder vergibt. Traditionell sind die wirtschaftspolitischen Auflagen auf die makroökonomische Politik gerichtet. Üblich sind Obergrenzen für den staatlichen Finanzierungssaldo und für den Zuwachs der Geldmenge. Seit dem Anlaufen der Strukturanpassungsprogramme (SAP) in den 1980er-Jahren macht der IWF auch Auflagen über Strukturreformen (Deregulierung und Liberalisierung), dabei stimmt er sich mit der Weltbank (IBRD) ab. Konditionalität ist die umstrittenste Seite der Politik des IWF, sie wird v.a. in den Empfängerländern als Hauptproblem der IWF-Politik empfunden. Als rechtliche Basis der Konditionalität kann Art. V, Abschn. 3, der Statuten des IWF angesehen werden, in dem der IWF ermächtigt wird, Mitgliedsländern mit Zahlungsbilanzproblemen bei der Gestaltung ihrer Politik zu unterstützen und für die gewährten Kredite geeignete Schutzmaßnahmen (Safeguards) zu treffen. Seit 1955 ist es üblich, dass ein Land, das IWF-Mitteln über seine Reservetranche hinaus in Anspruch nimmt, seine Wirtschaftspolitik an Auflagen des IWF orientiert. In der Theorie entwirft das Land ein wirtschaftliches Reformprogramm, das der IWF in Form von quantifizierbaren Vorgaben als Bedingung in seine Kreditverträge aufnimmt. Bei Verfehlen der Vorgaben, werden die vierteljährlich fälligen Auszahlungen des Kredites gestoppt. Zahlreiche Kritiker haben jedoch darauf hingewiesen, dass der IWF in der Praxis die wirtschaftlichen Reformen als "Conditiones sine qua non" vorgibt und dass die Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte gerade der kleinen Länder eher gering sind. Seit der Asienkrise unternimmt der IWF deshalb Anstrengungen, um die Partizipation der Empfängerländer bei der Gestaltung der Konditionalität zu verstärken.

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