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konjunkturneutraler Haushalt
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Budgetkonzept des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR), erstmals in seinem Jahresgutachten 1967/1968 entwickelt und angewendet, im Jahresgutachten 1994/1995 mit einem größeren Gewicht zugunsten der Messung des strukturellen Defizits und des konjunkturellen Impulses weiterentwickelt.
Ein Haushaltsvolumen ist nach diesem Konzept dann konjunkturneutral, wenn es für sich genommen unmittelbar keine Abweichungen der Auslastung des Produktionspotenzials von dem bewirkt, was mittelfristig als normal angesehen wird.
Aus der Konstruktion des konjunkturneutraler Haushalts resultierende Regeln:
(1) Konjunkturneutral sind die öffentlichen Ausgaben dann, wenn sie, auf ein Basisjahr bezogen, proportional zum Produktionspotenzial zu- oder abnehmen. Als Basisjahr wird der Zeitraum angenommen, in dem die öffentlichen Ausgaben eine den allokativen und distributiven Zielinhalten gemäße Quote aufweisen.
(2) Konjunkturneutral sind Steuereinnahmen, die den gleichen prozentualen Zuwachs wie das Volkseinkommen aufweisen (Aufkommenselastizität gleich Eins).
(3) Konjunkturneutral ist die öffentliche Verschuldung (öffentliche Kreditaufnahme), insoweit ihre Zuwachsrate der des Produktionspotenzials entspricht.
Vgl. auch konjunkturgerechter Haushalt.
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