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Kontrakteinkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zusammenfassende Bezeichnung der Wirtschaftstheorie für diejenigen Einkommen, deren Höhe von vornherein durch Vertragsabschluss (Kontrakt) festgelegt wird, unabhängig vom Ergebnis der Produktion, z.B. Löhne, Gehälter, Fremdkapitalzinsen, Pachten.

    Es wird unterschieden zwischen Kontrakteinkommen im Sinn eines statischen Einkommens einerseits und Residualeinkommen im Sinn des dynamischen Einkommens andererseits.

    Gegensatz: Überschusseinkommen.

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