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Kontrakteinkommen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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zusammenfassende Bezeichnung der Wirtschaftstheorie für diejenigen Einkommen, deren Höhe von vornherein durch Vertragsabschluss (Kontrakt) festgelegt wird, unabhängig vom Ergebnis der Produktion. Dazu gehören bspw. Lohn, Gehalt, Fremdkapitalzins, Pacht.
Es wird unterschieden zwischen Kontrakteinkommen im Sinne eines statischen Einkommens einerseits und Residualeinkommen i.S.d. dynamischen Einkommens andererseits.
Gegensatz: Überschusseinkommen.
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