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Kontraktkurve

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verhandlungskurve. Die Kontraktkurve stellt eine Aneinanderreihung pareto-optimaler Punkte dar. Die in der Wohlfahrtsökonomik verwendete Kontraktkurve entsteht innerhalb der Edgeworth-Box dadurch, dass sich die Indifferenzkurven der Tauschpartner tangieren. Der sich ergebende geometrische Ort aller Tangentialpunkte der beiden Indifferenzkurvensysteme wird als Kontraktkurve bezeichnet.

    Gemäß der Besitzverteilung in der Ausgangssituation kann sich jeweils ein anderer Punkt auf der Kontraktkurve ergeben. Sobald ein Punkt auf der Kontraktkurve durch Verhandlungen der Tauschpartner erreicht ist (hier wird für die konkrete Tauschlösung das Verhandlungsgeschick der Marktpartner ausschlaggebend sein), muss dieser unter pareto-optimalen Bedingungen eingehalten werden (Allokationsoptimum). In den pareto-optimalen Tangentialpunkten (a, b, c etc.) stimmen die Grenzraten der Substitution beider Tauschpartner überein und sind gleich den relativen Güterpreisen. Die Grenzraten der Substitution werden berechnet als Verhältnis der Grenznutzen der betrachteten Güter. Ob der erreichte Tangentialpunkt volkswirtschaftlich betrachtet „besser” ist als ein anderer auf der Kontraktkurve, kann aufgrund der beschränkten Aussagefähigkeit des Pareto-Optimums nicht abgeleitet werden. Zur Lösung dieses Problems ist die Bergsonsche Wohlfahrtsfunktion entwickelt worden.

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