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Korruption
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vertrags- bzw. normwidriges Verhalten eines Agenten gegenüber seinem Prinzipal (Agency-Theorie) aufgrund der Entgegennahme von Geld oder Sachleistungen durch einen Dritten, der sich davon Vorteile durch den Agenten erhofft. Aus wohlfahrtstheoretischer Sicht wird Korruption oft ambivalent eingeschätzt, da sie unter bestimmten Bedingungen auch zu effizienteren Allokationen führen kann. Anhand institutionenökonomischer bzw. -ethischer Überlegungen lässt sich jedoch zeigen, dass Korruption wegen der Verletzung des Vertrags zwischen Prinzipal und Agent generell normativ zu verurteilen ist. In der Praxis ist es nicht immer einfach, darüber zu entscheiden, ab wann eine Handlung als korrupt anzusehen ist; dies ist auch damit verbunden, dass Korruption kulturell höchst unterschiedlich interpretiert wird. Korruptionsprobleme können systematisch nicht auf individueller, sondern nur auf kollektiver Ebene gelöst werden. Sie stellten damit eine ordnungspolitische Herausforderung dar.
Vgl. auch Bestechung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen.
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