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Kostenrechnungsgrundsätze

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    Abk. für die Allgemeinen Grundsätze der Kostenrechnung vom 16.1.1939; ein an die Organisation der gewerblichen Wirtschaft gerichteter Regierungserlass, mit dem der einheitliche Aufbau, die richtige Ausgestaltung und Auswertung der Kostenrechnung gesichert werden sollte.

    Inhalt:
    (1) Mindestanforderungen für Erfassung und Verrechnung der Kosten;
    (2) Hinweise für den Aufbau der Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung.

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