Kostenrechnungsgrundsätze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für die Allgemeinen Grundsätze der Kostenrechnung vom 16.1.1939; ein an die Organisation der gewerblichen Wirtschaft gerichteter Regierungserlass, mit dem der einheitliche Aufbau, die richtige Ausgestaltung und Auswertung der Kostenrechnung gesichert werden sollte.
Inhalt:
(1) Mindestanforderungen für Erfassung und Verrechnung der Kosten;
(2) Hinweise für den Aufbau der Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung.
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