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Revision von Kostenstelle vom 17.02.2010 - 13:21

Kostenstelle

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    1. Begriff: Spezielle Bezugsgröße der Kostenrechnung. Kostenstellen sind als Orte der Kostenentstehung funktionell, nach Verantwortungsbereichen, nach räumlichen Gesichtspunkten, nach Kostenträgergesichtspunkten, nach speziellen abrechnungs- oder leistungstechnischen Gesichtspunkten rechnungsmäßig abgegrenzte institutionelle Teile des Gesamtbetriebs, für die Kosten separat erfasst werden.

    2. Arten: a) Vorkostenstelle (Hilfskostenstelle) oder Endkostenstelle; b) Hauptkostenstelle oder Nebenkostenstelle; c) Hilfskostenstelle.

    3. Prinzipien der Bildung von Kostenstellen: Innerhalb einer Kostenstelle sollte stets eine eindeutige Beziehung zwischen den anfallenden Kosten und den erzeugten Leistungen bestehen. Zur Wirtschaftlichkeitserzielung und -kontrolle sollte eine Identität zwischen Kostenstelle und Verantwortungsbereich vorliegen. Kostenstellen sollten klar voneinander abgegrenzt sein. Der Grad der Kostenstellendifferenzierung sollte Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsüberlegung sein.

    Vgl. auch Kostenplatz, Kostenstellenrechnung.

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