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Kostenstelle
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1. Begriff: Spezielle Bezugsgröße der Kostenrechnung. Kostenstellen sind als Orte der Kostenentstehung funktionell, nach Verantwortungsbereichen, nach räumlichen Gesichtspunkten, nach Kostenträgergesichtspunkten, nach speziellen abrechnungs- oder leistungstechnischen Gesichtspunkten rechnungsmäßig abgegrenzte institutionelle Teile des Gesamtbetriebs, für die Kosten separat erfasst werden.
2. Arten: a) Vorkostenstelle (Hilfskostenstelle) oder Endkostenstelle; b) Hauptkostenstelle oder Nebenkostenstelle; c) Hilfskostenstelle.
3. Prinzipien der Bildung von Kostenstellen: Innerhalb einer Kostenstelle sollte stets eine eindeutige Beziehung zwischen den anfallenden Kosten und den erzeugten Leistungen bestehen. Zur Wirtschaftlichkeitserzielung und -kontrolle sollte eine Identität zwischen Kostenstelle und Verantwortungsbereich vorliegen. Kostenstellen sollten klar voneinander abgegrenzt sein. Der Grad der Kostenstellendifferenzierung sollte Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsüberlegung sein.
Vgl. auch Kostenplatz, Kostenstellenrechnung.
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