Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kostenstelle vom 05.06.2009 - 13:06

Kostenstelle

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Spezielle Bezugsgröße der Kostenrechnung. Kostenstellen sind als Orte der Kostenentstehung funktionell, nach Verantwortungsbereichen, nach räumlichen Gesichtspunkten, nach Kostenträgergesichtspunkten, nach speziellen abrechnungs- oder leistungstechnischen Gesichtspunkten rechnungsmäßig abgegrenzte institutionelle Teile des Gesamtbetriebs, für die Kosten separat erfasst werden.

    2. Arten: a) Vorkostenstelle (Hilfskostenstelle) oder Endkostenstelle; b) Hauptkostenstelle oder Nebenkostenstelle; c) Hilfskostenstelle.

    3. Prinzipien der Bildung von Kostenstellen: Innerhalb einer Kostenstelle sollte stets eine eindeutige Beziehung zwischen den anfallenden Kosten und den erzeugten Leistungen bestehen. Zur Wirtschaftlichkeitserzielung und -kontrolle sollte eine Identität zwischen Kostenstelle und Verantwortungsbereich vorliegen. Kostenstellen sollten klar voneinander abgegrenzt sein. Der Grad der Kostenstellendifferenzierung sollte Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsüberlegung sein.

    Vgl. auch Kostenplatz, Kostenstellenrechnung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com