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Kreditgefährdung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gefährdung des Kredits eines anderen durch Verbreitung wahrheitswidriger Behauptungen. Vorsätzliche oder fahrlässige Kreditgefährdung verpflichtet als unerlaubte Handlung nach § 824 BGB zum Schadensersatz und umfasst auch Pflicht zum Widerruf der kreditschädigenden Behauptung (Widerrufsanspruch).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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