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Revision von Kreditgefährdung vom 16.05.2008 - 10:52
Kreditgefährdung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gefährdung des Kredits eines anderen durch Verbreitung wahrheitswidriger Behauptungen. Vorsätzliche oder fahrlässige K. verpflichtet als unerlaubte Handlung nach § 824 BGB zum Schadensersatz und umfasst auch Pflicht zum Widerruf der kreditschädigenden Behauptung (Widerrufsanspruch).
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