Widerrufsanspruch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anspruch auf Widerruf von widerrechtlichen Ehrverletzungen, bes. auch kreditschädigenden Behauptungen (Kreditgefährdung). Widerrufsanspruch ist, entsprechend der vorbeugenden Unterlassungsklage, auch ohne Verschulden des Verletzers gegeben, wenn der Widerruf das geeignete Mittel zur Beseitigung oder Abschwächung der noch fortdauernden Störung ist.
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