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Revision von Kreditoren vom 14.02.2018 - 17:40
Kreditoren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) I.e.S.: Gläubiger einer Unternehmung aus den auf Kredit bezogenen Waren (Gläubiger).
b) I.w.S.: Gläubiger aller Art, z.B. auch Bank- und Darlehensgläubiger, Maschinenlieferanten.
2. Buchung: Die Konten der Kreditoren werden in den Büchern des Unternehmens beim Warenbezug erkannt (Gutschrift ins Haben) und bei Begleichung der Rechnung belastet (Lastschrift ins Soll); häufig in Form des Kontokorrents.
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