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Landwirte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammelbezeichnung für Personen, die als Bauern, Pächter etc. Landwirtschaft betreiben. Nicht zu den Landwirten gehören Eigentümer von Erwerbsgärtnereien und Nebenerwerbssiedler.

    Ausbildung:
    (1) Die VO über die Berufsausbildung zum Landwirt/ zur Landwirtin vom 31.1.1995 (BGBl. I 168) hat den Landwirt als Ausbildungsberuf staatlich anerkannt und den Inhalt der Berufsausbildung umschrieben.
    (2) Landwirtschaftliches Studium mit akademischem Grad: Diplom-Landwirt.

    Landwirte unterliegen der Sozialversicherung: Alterssicherung der Landwirte, Krankenversicherung der Landwirte, Landwirtschaftliche Unfallversicherung.

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